(1) Jede hat das Recht auf die freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit, soweit sie nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das
Sittengesetz verstößt.
(2) Jede hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen
werden.
Frei nach Artikel 2 des Grundgesetzes.
... werden täglich Frauen und ihre Kinder im häuslichen Umfeld von ihnen nahestehenden Männern und sonstigen Familienangehörigen beleidigt, gedemütigt, bedroht, eingesperrt, misshandelt und manchmal sogar ermordet.
Liebe Kolleg*innen,
wir freuen uns, Ihnen heute unseren zehnten Fortbildungstag ankündigen zu können.
Fachkräfte aus der pädagogischen und der psychosozialen Arbeit sind eingeladen, sich erneut u.a. mit dem Thema „häusliche Gewalt“ auseinanderzusetzen. Dieser Fortbildungstag knüpft an eine Veranstaltung aus dem Jahr 2011 an, der unter dem gleichen Titel stattfand.
Die Teilnahmegebühr beträgt 45 Euro (inkl. Verpflegung).
Die Anzahl der Teilnehmenden ist begrenzt. Wir bitten um eine zeitnahe, verbindliche
schriftliche Anmeldung und Überweisung der Teilnahmegebühr bis zum 20.01.2025.
Wir versenden keine Anmeldebestätigung.
Unsere Veranstaltung findet im Kulturzentrum “mittendrin“, Moorstraße 89,
29664 Walsrode statt.
Da die Parkplatzanzahl aufgrund von langfristigen Baumaßnahmen in Walsrode begrenzt ist, bitten wir – wenn möglich – um Fahrgemeinschaften oder Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln.
Sehr gern! Dazu gibt es verschiedene Möglichkeiten. Zum Beispiel eine Fördermitgliedschaft oder eine Spende. Aber auch Menschen, die sich engagieren möchten, sind uns herzlich willkommen!