Jede hat das Recht ...
(1) Jede hat das Recht auf die freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit, soweit sie nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das
Sittengesetz verstößt.
(2) Jede hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen
werden.
frei nach Artikel 2, Grundgesetz
Und dennoch:
Täglich werden Frauen und ihre Kinder im häuslichen Umfeld von Ihnen nahestehenden Männern und sonstigen Familienangehörigen beleidigt, gedemütigt, bedroht, eingesperrt, misshandelt und manchmal
sogar ermordet.
Wir beraten, begleiten und unterstützen Frauen.
Lesung und Diskussion mit der Sozialwissenschaftlerin, Frauenrechtsaktivistin und Autorin Christina Mundlos
am Dienstag, den 21. November, 14:30 bis 16 Uhr
im Kulturzentrum „mittendrin“, Moorstraße 87,
in Walsrode
Christina Mundlos liest aus ihrem in diesem Jahr erschienenen Buch „Mütter klagen an – Institutionelle Gewalt gegen Frauen und Kinder im Familiengericht“
Beziehungsgewalt durch Trennung beenden? „Mütter haben aktuell keine guten Chancen, sich und ihre Kinder zu schützen, wenn sie selbst oder ihre Kinder Gewalt durch den Vater erlebt haben“ so die Autorin in einem Interview.
Eine Erfahrung, die auch Mitarbeiterinnen von Frauenschutzeinrichtungen und Frauenberatungsstellen regelmäßig machen. Das Gewaltschutzgesetz (GewSchG) soll grundsätzlich alle Menschen, die von Gewalt oder Androhung von Gewalt betroffen sind schützen. Die Regelungen erfassen dabei sowohl die patriarchale Gewalt als auch Gewalt außerhalb des sozialen Nahbereichs.
Die Autorin zeigt in ihrem Buch auf, wie gewaltbereite Männer, die an Kooperation keinerlei Interesse haben, das Ziel der einvernehmlichen Lösungen unterwandern, indem sie Mütter durch eine Verfahrensflut in die Knie zwingen. Über den Umweg Umgangsrecht haben sie unbegrenzten Zugang auf ihre Opfer. Und das endet nicht selten tödlich.
Da muss sich dringend etwas ändern. Mütter und Kinder müssen in Trennungssituationen besser geschützt werden.
Wir wollen mit dieser Veranstaltung für das Thema sensibilisieren. Die Vorstellungskraft der allermeisten Menschen dürfte das, was die Sozialwissenschaftlerin zu berichten weiß, übersteigen.
Der Eintritt ist frei. Wir bitten am Ausgang um eine Spende für das „Projekt Florika: Hilfe für benachteiligte Mädchen in Bulgarien“. Viele der jungen Frauen, die nach Deutschland in die Zwangsprostitution gelangen, stammen aus Bulgarien. Ihre Familien leben dort in bitterer Not, gehören häufig der Roma-Minderheit an. Die jungen Frauen haben vor Ort keine Perspektive. Kaum ein Mädchen macht einen Schulabschluss, geschweige denn eine Berufsausbildung.
Das Projekt FLORIKA will mit gezielter Bildungs- und Präventionsarbeit erreichen, dass auch diese Mädchen eine Chance für ein besseres Leben erhalten.