Jede hat das Recht ...
(1) Jede hat das Recht auf die freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit, soweit sie nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das
Sittengesetz verstößt.
(2) Jede hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen
werden.
frei nach Artikel 2, Grundgesetz
Und dennoch:
Täglich werden Frauen und ihre Kinder im häuslichen Umfeld von Ihnen nahestehenden Männern und sonstigen Familienangehörigen beleidigt, gedemütigt, bedroht, eingesperrt, misshandelt und manchmal
sogar ermordet.