(1) Jede hat das Recht auf die freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit, soweit sie nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das
Sittengesetz verstößt.
(2) Jede hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen
werden.
Frei nach Artikel 2 des Grundgesetzes.
... werden täglich Frauen und ihre Kinder im häuslichen Umfeld von ihnen nahestehenden Männern und sonstigen Familienangehörigen beleidigt, gedemütigt, bedroht, eingesperrt, misshandelt und manchmal sogar ermordet.
Aktuell können Sie uns helfen, indem Sie sich an den Adventswochenenden einen leckeren Glühwein, einen heißen Apfeltraum oder einen Kakao am Stand des Rotary Clubs Walsrode in der Innenstadt gönnen. Alle Details finden Sie im Plakat.
Der Erlös aus der Aktion kommt unserem Frauenschutzhaus zugute.
Wir danken dem RC Walsrode und allen, die dort Halt machen und das Projekt unterstützen, schon jetzt und wünschen eine schöne Adventszeit!
Sehr gern! Dazu gibt es verschiedene Möglichkeiten. Zum Beispiel eine Fördermitgliedschaft oder eine Spende. Aber auch Menschen, die sich engagieren möchten, sind uns herzlich willkommen!