Jede hat das Recht ...

(1) Jede hat das Recht auf die freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit, soweit sie nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

(2) Jede hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

frei nach Artikel 2, Grundgesetz

 

 

Und dennoch:

Täglich werden Frauen und ihre Kinder im häuslichen Umfeld von Ihnen nahestehenden Männern und sonstigen Familienangehörigen beleidigt, gedemütigt, bedroht, eingesperrt, misshandelt und manchmal sogar ermordet.
 

 

Wir beraten, begleiten und unterstützen Frauen.

Wir suchen eine neue Kollegin zum 15. Juni 2023